Pflanze wird in die Erde gesetzt

Der EU Green Deal und das Fit for 55-Paket kompakt erklärt

Last Updated: 24/1/2022
EVBox

Elektromobilität ist nicht länger ein futuristisches Konzept oder ein Was-wäre-wenn-Szenario. Heute sind bereits mehr als 10 Millionen Elektrofahrzeuge auf den Straßen der Welt unterwegs, und diese Zahl wird innerhalb des laufenden Jahrzehnts schätzungsweise auf über hundert Millionen anwachsen. 

Elektroautos verändern nicht nur die Art und Weise, wie wir von A nach B kommen, sondern E-Mobilität spielt auch eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und ist eine der treibenden Kräfte hinter den Bemühungen der Regierungen, langfristige Klimaziele zu erreichen. 

Europa strebt an, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu sein. Dieses Ziel wurde 2019 durch eine Reihe von politischen Initiativen, die als Europäischer Green Deal bekannt sind, formalisiert. Im selben Jahr zeigte unsere EVBox Studie, dass zwar 60 Prozent der Bevölkerung die Reduzierung von CO2-Emissionen als persönlich wichtig erachteten, aber nur 10 Prozent angaben, mit dem Europäischen Green Deal vertraut zu sein

Seit der ersten Ankündigung des Europäischen Green Deals ist viel passiert und neue Entwicklungen stehen vor der Tür. Dieser Artikel soll Sie über den aktuellen Stand des EU Green Deal, über das Fit for 55-Paket und darüber informieren, was diese neue Gesetzgebung für E-Fahrer bedeuten wird.

Ein Bild, das 3 Beispiele für unsere Erde zeigt. Diese sind mit Gestein, Erde, Wasser, Erde und Gras geschichtet. 2/3 haben einen Baum auf der Spitze und 1 hat eine Windmühle.

Inhaltsverzeichnis

Klimawandel

Bevor wir uns dem komplizierteren Thema der EU-Gesetzgebung zuwenden, sollten wir zunächst einen Schritt zurücktreten und uns ansehen, warum der Kampf gegen den Klimawandel überhaupt wichtig ist. Es läuft auf Folgendes hinaus: Die allmähliche Ansammlung von Treibhausgasen in der Atmosphäre - z. B. durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe - führt zur Erwärmung der Erdoberfläche und hat wiederum Auswirkungen auf die Umwelt. Durch eine rasche Senkung der Treibhausgasemissionen können wir die Risiken eines gefährlichen Klimawandels verringern.

Verkehrsemissionen

Nach Angaben der IEA ist der Verkehr für 24 Prozent der direkten CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Kraftstoffen verantwortlich, und dieser Prozentsatz ist seit dem Jahr 2000 jedes Jahr um 1,9 Prozent gestiegen. 

Glücklicherweise haben Regierungen auf der ganzen Welt bereits mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen, um die globalen Emissionen in den nächsten Jahren nachhaltig zu senken. Dies geschieht beispielsweise durch Vorschriften für emissionsfreie Fahrzeuge (ZEV) und CO2-Emissionsstandards.

Im Jahr 2019 stiegen die Verkehrsemissionen "nur" um 0,5 Prozent, wobei diese Verbesserung teilweise der Elektrifizierung des Verkehrs zu verdanken ist.

Was ist der Europäische Green Deal?

Die Ankündigung des Europäischen Green Deals im Jahr 2019 war ein historisches Ereignis, das von der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sogar als "Europas Mann-auf-dem-Mond-Moment" bezeichnet wurde. 

 

Mit dem Green Deal haben alle 27 Mitgliedstaaten die unmittelbare Bedrohung durch den Klimawandel anerkannt. Zum ersten Mal in der Geschichte präsentierte die EU-Kommission eine detaillierte Vision mit einer Reihe einheitlicher Maßnahmen und einem rechtsverbindlichen und ehrgeizigen Netto-Null-Emissionsziel für 2050.

Nach der Ankündigung des EU Green Deal im Jahr 2019 haben wir einen ausführlichen Artikel auf Englisch verfasst, in dem wir aufzeigen, wie sich neue Maßnahmen auf die Ambitionen im Verkehrsbereich auswirken werden. Der Green Deal wird in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Einführung von Elektrofahrzeugen spielen.

Die Ankündigung des Green Deal ging mit der Zusage von Von der Leyen einher, einen umfassenden, verantwortungsvollen Plan zur Erhöhung des Ziels zur Emissionsminderung der Europäischen Union für 2030 vorzulegen. Dies soll dabei helfen, das ehrgeizige Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

55 Prozent Netto-Emissionsreduktion bis 2030

Nach einer umfassenden Folgenabschätzung stellte sich heraus, dass die Europäische Union unter der derzeitigen EU-Gesetzgebung bis 2050 nur eine Netto-Emissionsreduktion von 60 Prozent erreichen würde. Daher legte die Kommission im Jahr 2020 im Rahmen des "EU-Klimazielplans 2030" fest, dass das Zwischenziel einer Netto-Emissionsreduzierung von 55 Prozent bis 2030 notwendig ist, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, verabschiedete die Europäische Kommission im Juli 2021 das "Fit for 55-Paket". 

Was bedeutet Fit for 55?

Man muss sich das so vorstellen: Der EU Green Deal ist der Masterplan zur Netto-Null-Emission bis 2050 für den gesamten europäischen Kontinent. Hierfür sind jedoch strukturelle Anpassungen erforderlich, um sicherzustellen, dass dieser Plan umgesetzt werden kann.

An diesem Punkt setzt das Fit for 55-Paket an. Es handelt sich um eine Reihe politischer Initiativen, die Europa helfen sollen, das Ziel einer Netto-Emissionsreduzierung von mindestens 55 Prozent bis 2030 zu erreichen.

"Wir müssen unsere gesamte Wirtschaft in einen höheren Gang schalten. Deshalb lassen wir nichts unversucht. Fit for 55 wird unsere Gesetze mit unserem Ehrgeiz in Einklang bringen." - Sagte Frans Timmermans, Vizepräsident der EU Komission, im Mai 2021.

Ein Zeitstrahl, der die Ereignisse aufzeigt, die zum Fit-for-55-Paket führen. Dezember 2019: Green Deal - Klimaneutralität bis 2050, März 2020: Vorschlag für ein Klimagesetz - Verbindlichmachung des Ziels für 2050, September 2020: Klimazielplan 2030 - 55% Reduktionsziel bis 2030, Juli 2021: Fit-for-55-Paket - Überprüfung der wichtigsten Rechtsvorschriften zur Erreichung des 55%-Ziels.

Das Fit for 55-Paket 

Das Fit for 55-Paket wird in zwei Teilen veröffentlicht. Der erste Teil des Pakets (mit 13 Legislativvorschlägen) wurde im Juli 2021 veröffentlicht, der zweite Teil wurde für den 14. Dezember 2021 angesehen.

Teil 1 des Fit for 55-Pakets (Juli 2021)

Überarbeitung und Änderung bestehender EU-Gesetze

Revisionen

  • EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)
  • Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF)
  • Verordnung über Lastenteilung (ESR)
  • Energiebesteuerungsrichtlinie
  • Richtlinie über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID)

Änderungsanträge

Neue Legislativvorschläge


Das Fit for 55-Paket

Das Fit for 55-Paket und die Elektromobilität 

Das Fit for 55-Paket enthält eine beispiellose Reihe ehrgeiziger Pläne, die bis 2030 in allen Sektoren und Branchen umgesetzt werden sollen. Natürlich gehen die erwähnten Gesetzesvorschläge weit über die Elektromobilität und den Verkehr hinaus. In diesem Artikel werden wir uns jedoch darauf konzentrieren, wie sich das Fit for 55-Paket auf die nachhaltige Art der Mobilität auswirken wird.

Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr

Die Verringerung der Emissionen des Straßenverkehrs ist ein wesentlicher Aspekt des Fit for 55-Pakets. Kein Wunder, denn laut der Europäischen Umweltagentur macht der Straßenverkehr den größten Anteil an den gesamten Verkehrsemissionen aus. Im Jahr 2019 wurden nur durch den Straßenverkehr 72 Prozent aller inländischen und internationalen Treibhausgase (THG) ausgestoßen.

Das Fit for 55-Paket bezeichnet die Elektromobilität als eine Säule der Dekarbonisierung des Verkehrs, die auf Folgendes abzielt:

  • Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur;
  • Erleichterung des Zugangs zum elektrischen Fahren für die Verbraucher;
  • Festlegung eines klaren, verbindlichen Ausstiegsdatums für fossile Brennstoffe.

Um diese Ziele zu erreichen, gibt es drei spezifische Rechtsvorschriften, die sich auf die Dekarbonisierung des europäischen Verkehrssektors auswirken werden.

Ladeinfrastruktur

Bei der neuen Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe handelt es sich um eine überarbeitete Version aus dem Jahr 2014. In dieser Fassung wurden die EU-Länder dazu verpflichtet, nationale politische Rahmenbedingungen für die Entwicklung von öffentlich zugänglichen Betankungs- und Aufladeorte für Fahrzeuge und Schiffe mit alternativen Kraftstoffen zu entwickeln. 

Die Richtlinie zielte auch darauf ab, die Koordinierung der Entwicklung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu verbessern, um langfristige Sicherheit für Investitionen in die Technologie für alternative Kraftstoffe und Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen zu schaffen. Die im Juli vorgeschlagene Überarbeitung umfasst mehrere wichtige Änderungen der Rechtsvorschriften, von verbindlichen Zielvorgaben für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bis hin zu einer neuen Bestimmung zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur.

Erneuerbare Energien

Die Richtlinie über erneuerbare Energien wurde ursprünglich 2009 verabschiedet, um das EU-Ziel eines Mindestanteils von 20 Prozent erneuerbarer Energiequellen am Endenergieverbrauch bis 2020 zu erreichen. Der Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete Version sieht vor, den verbindlichen EU-Mindestanteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 auf 40 Prozent zu erhöhen. Der Kommissionsvorschlag enthält auch einen neuen Kreditmechanismus, der die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien im Verkehr fördern soll, sowie spezifische Anforderungen an intelligente Ladevorgänge und die V2G-Technologie als Voraussetzung für private Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

CO2-Emissionsnormen für Neufahrzeuge

Die Verordnung über CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und Lieferwagen legt Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen und Lieferwagen fest. Der derzeitige überarbeitete Vorschlag sieht einen vollständigen Ausstieg aus Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bis zum Jahr 2035 vor, wobei die Treibhausgasemissionen von neuen Pkw und Kleintransportern, die ab 2035 verkauft werden, um 100 % reduziert werden sollen. Die Verordnung sieht außerdem ein Zwischenziel von minus 55 Prozent für Pkw und minus 50 Prozent an Emissionen für Lieferwagen bis 2030 vor.

Sind diese Vorschläge nun also Gesetz? Nein, noch nicht, denn zunächst müssen alle Vorschläge ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Der Gesetzgebungsprozess 

Bevor das Fit for 55-Paket in Kraft treten kann, muss es noch das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der erste Teil des Vorschlags, der am 14. Juli 2021 vorgelegt wurde, wird derzeit vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft. Beide Parteien werden ihre Änderungsvorschläge zu dem Paket vorlegen, und sobald eine Einigung gefunden ist, wird der Vorschlag als Gesetz verabschiedet.

Eine visuelle Darstellung der Entscheidungsträger im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens. Die Europäische Kommission ist das wichtigste Exekutivorgan und legt die Gesetzesvorschläge vor. Bevor ein Gesetz verabschiedet werden kann, müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat (beide Mitentscheidungsorgane) zustimmen, bevor es als Gesetz verabschiedet werden kann. Das gleiche Verfahren wird für den zweiten Teil des Vorschlags gelten, den die Europäische Kommission am 14. Dezember vorgelegt hat.

Wann wird das Fit for 55-Paket vollständig umgesetzt?

Man kann davon ausgehen, dass alle Vorschläge des Fit for 55-Pakets noch vor Ende 2022 als Gesetze verabschiedet werden. 

Wir haben hier einen vorläufigen Zeitplan erstellt, um das Gesetzgebungsverfahren zu veranschaulichen.

Ein vorläufiger Zeitplan, der den Gesetzgebungsprozess veranschaulicht. Wir können davon ausgehen, dass alle Vorschläge des Fit-for-55-Pakets vor Ende 2022 als Gesetze verabschiedet werden.   Die Verabschiedungstermine sind eine Schätzung auf der Grundlage der derzeitigen Erwartungen, können sich aber ändern.

Welche Auswirkungen hat das Fit for 55-Paket für E-Fahrer?

Nachdem wir nun einige Hintergrundinformationen zum größeren Rahmen gegeben haben, können wir uns darauf konzentrieren, was das alles für Sie bedeutet. 

Größere Motivation, elektrisch zu fahren

Das klare Ausstiegsdatum für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (ICE) wird der Industrie und den Verbrauchern Klarheit für den bevorstehenden Übergang verschaffen. Es wird sicherstellen, dass die EU bei der weltweiten Marktakzeptanz von Elektrofahrzeugen an der Spitze bleibt, indem es die Automobilindustrie dazu anregt, ihre Bemühungen um die Elektrifizierung zu intensivieren und die Fahrer stärker zu motivieren, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen.  

Rechtlicher Rahmen für die Ladeinfrastruktur

Mit der jetzt vorgeschlagenen Überarbeitung wird die Richtlinie über alternative Kraftstoffe in eine Verordnung umgewandelt. Im Gegensatz zu einer Richtlinie ist eine Verordnung ein rechtsverbindliches Instrument. Das bedeutet, dass die Verbraucher in der gesamten Europäischen Union einheitliche Regeln, technische Spezifikationen und Anforderungen für Ladestationen für Elektrofahrzeuge erwarten können. Für den Laien bedeutet dies, dass es einen gemeinsamen Plan für die Entwicklung von Ladenetzwerken in allen EU-Ländern geben wird, was zu einem besseren elektrischen Fahrerlebnis für Alle führen wird.

Ausbau und Verbesserung der Ladeinfrastruktur

Das Paket legt verbindliche Mindestziele für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fest. Nach dem aktuellen Vorschlag müssen die Mitgliedstaaten ab dem Inkrafttreten mindestens 1 kW öffentlich zugängliche Schnellladeleistung pro Elektroauto in ihrem Land bereitstellen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten einen nationalen politischen Rahmen für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge schaffen, in dem sie ihre Bewertung, Ziele und wichtigsten Meilensteine für die Entwicklung eines nationalen Ladenetzes darlegen. Dies bedeutet, dass in jedem EU-Mitgliedstaat den Autofahrern garantiert wird, dass das öffentliche Ladeinfrastrukturnetz ihrem spezifischen Ladebedarf entspricht und dass künftige Entwicklungen auf einer umfassenden Bewertung des Flottenwachstums und der bestehenden Infrastruktur des Landes beruhen werden.

Ein Schritt nach vorn bei der Elektrifizierung von Lkw

In dem Paket werden außerdem verbindliche Mindestziele für die Einführung von schweren Nutzfahrzeugen festgelegt. Nach dem aktuellen Vorschlag sollten die Verbraucher ab 2025 mindestens alle 60 km entlang der Autobahnen in ganz Europa Zugang zu Ladeinfrastruktur für schwere Elektrofahrzeuge haben. Darüber hinaus hat die Kommission spezifische Ziele für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an städtischen Knotenpunkten und Rastplätzen festgelegt, um einen nahtlosen Übergang zum E-Lkw zu gewährleisten.

Leichtere internationale Reisen

Das Paket legt verbindliche Mindestziele für die europäischen Autobahnen fest, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem grenzüberschreitenden Verkehr liegt. Ab 2025 können E-Fahrer damit rechnen, alle 60 km eine Ladestation vorzufinden, auch wenn sie nationale Grenzen überqueren. Dies wird eine vollständige grenzüberschreitende Anbindung sicherstellen und es Elektrofahrzeugen ermöglichen, in der gesamten Union besser zu verkehren. 

Ein modernes Elektrofahrzeug, das auf einer Straße inmitten eines Waldes fährt.

Ein verbessertes Benutzererlebnis

Das Paket enthält eine Reihe von Bestimmungen zur Gewährleistung einer besseren Preistransparenz, Kompatibilitätskennzeichnung, Datenbereitstellung und -weitergabe sowie Zahlungsanforderungen, um den Verbrauchern das Fahren mit Elektrofahrzeugen zu erleichtern.

Intelligentes Laden

Die vorgeschlagene Gesetzgebung wird vorschreiben, dass jede öffentlich zugängliche Ladestation in der EU digital vernetzt und für intelligentes Laden geeignet sein muss, um zu einem energieeffizienteren und verbraucherorientierten Ladeerlebnis beizutragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich in den nächsten Jahren immer mehr Autofahrer auf dem gesamten Kontinent für die Elektromobilität entscheiden werden, da sie zur neuen Norm wird. Zum Teil dank der Prioritätensetzung der Regierungen und einer gemeinsamen Vision für eine nachhaltigere Zukunft. Das Fit for 55-Paket ist ein notwendiger Schritt, damit die EU ihre ehrgeizigen Ziele erreichen kann, und der Schlüssel, um diese in die Realität umzusetzen.